VERARBEITUNGSVERZEICHNIS NACH ART. 30 DSGVO
Hinweis: Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind für jede Verarbeitungstätigkeit in einem vorhandenen IT-Sicherheitskonzept geregelt
* Unter Identifikationsdaten verstehen sich im Regelfall Name, Vorname, ggf. Doktorgrad, falls erforderlich Geburtsdatum
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit | Zweck der Verarbeitung | Rechtsgrundlage | Kategorien der personenbezogenen Daten(*) | Kategorien der betroffenen Personen | Empfänger der personenbezogenen Daten | Übermittlung an ein Drittland | Dauer der Speicherung |
ALLGEMEINES | |||||||
Brand- und Katastrophenschutz | Organisation Brand- und Katastrophenschutz | BayFwG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Führungskräfte der Hilfsorganisationen, Beschäftigte | Führungskräfte der Hiolfsorganisationen | keine | 30 Jahre |
Durchführung von Veranstaltungen | Führung von Adressdatenbanken | Art. 6 Abs. 1 Nr. e) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | natürliche und juristische Personen | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | nach Wegfall der Grundlage |
Ehrungen, Auszeichnungen, Ordensverleihungen | Vorschläge, Organisation und Durchführung von Ehrungen | GO, BezO, versch. Gesetze und Verordnungen und Bekanntmachungen und Richtlinien, Einwilligung | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, ggf. Partei- und Vereinszugehörigkeit, Funktionen in der Organisation | zu ehrende Personen und weitere zur Ehrung/zum Empfang geladene Personen | Mitarbeiter der Verwaltung, Landratsamt TS, Regierung von Obb., ggf. Ministerien, Presse und Öffentlichkeit (bei Einwilligung) | keine | 30 Jahre nach Abschluss des Ehrungsvorganges |
Feuerwehr | Datei der Feuerwehrangehörigen und Einsätze | Art. 6 Abs. 1 Nr. f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Feuerwehrangehörige, Verursacher von Einsätzen, Brand- und Unfallopfer | Mitarbeiter der Verwaltung, Polizei, Rettungsdienste, andere Behörden oder öff. Stellen | keine | 20 Jahre |
Amtsblätter, |
Dokumentation, Information und Öffentlichkeitsarbeit | Art. 6 Abs. 1 Nr. e) und f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Fotos Berichte |
Veranstaltungsbesucher Vereine und Verbände |
Mitarbeiter der Verwaltung, Bürger | keine | Amtsblätter und Fotos werden archiviert |
Koordination des Helferkreises (Asyl) | Vernetzung des Helferkreises, Koordinierung, Informationsweitergabe, Hilfestellung, Schulung | Art. 6 Abs. 1 Nr. f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | natürliche und juristische Personen | Mitarbeiter der Verwaltung, andere Behörden, andere Helfer, Flüchtlinge | keine | 10 Jahre |
Wahlen und Bürgerbegehren und- entscheide, Volksbegehren und -entscheide | Durchführung der Wahlen und Bürger- und Volksentscheide | GLKrWG, GLKrWO, LWG, BWG, EuWG, BV, GO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Bürger, Kandidaten, Wahlhelfer | Mitarbeiter der Verwaltung, Wahlhelfer, Wahlbehörden, Datendienstleister, Polizei, Landratsamt TS, Landes- und Bundeswahlleiter im Fall von Beschwerden, Öffentlichkeit (Amtliche Bekanntmachungen) | keine | Ergebnisse unbegrenzt; Löschung der Wahlunterlagen, Wählerlisten etc. spätestens zum Zeitpunkt der nächsten Wahl |
PERSONALWESEN | |||||||
Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin | Arbeitsschutz und Unfallverhütung, betriebsmedizinische Betreuung | ASIG | Identifikationsdaten, Gefährdungs-beurteilung | Beschäftigte | Mitarbeiter der Verwaltung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt | spätestens 30 Jahre nach Abschluss der Personalakte | |
Personalverwaltung | Vollzug des Arbeitsrechts, Verarbeitung der Personaldaten | TVöD, BayBesG, KWBG, ArbZG, ArbZV, BayMuUrlG, Beihilferichtlinien, BayRKG, DSGVO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Bankdaten, Steuerdaten, gesetzliche Vertreter, Personenstandsdaten, Sozialversicherungs-daten | Beschäftigte | Mitarbeiter der Verwaltung, Finanzamt, Gehaltsabrechnungs-stelle, Träger der Sozialversicherung, Kindergeldstelle, Zusatzversorgungskasse, Beihilfeabrechnungs-stelle, Gewerbeaufsichtsamt | 5 Jahre nach ausscheiden des Mitarbeiters | |
Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren | Neu- und Nachbesetzung von Arbeitsplätzen | AGG, DSGVO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Stellenbewerber | Mitarbeiter der Verwaltung, Mitglieder des Gemeinderates | keine | 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungs-verfahrens |
Telefonlisten Organigramm | Übersicht über die Mitarbeiter/innen und ihre Kontaktdaten | Art. 6 Abs. 1 Nr. e) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Kommunikationsdaten | Beschäftigte | Mitarbeiter der Verwaltung, Homepage, andere Behörden, Bürger | keine | bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters |
EDV | |||||||
Statistische Zwecke | Analyse der Nutzung des Websiteangebots | Art. 6 Abs. 1 Nr. f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Anonymisierte IP-Adressen der Nutzer | Nutzer des behördl. Websiteangebots | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | Nach Trennung der Verbindung mit Homepage automatisch gelöscht durch Anonymisierung |
Verwaltung von Benutzerkonten | Verwaltung von Zugriffsrechten auf die EDV-Systeme | Art. 6 Abs. 1 Nr. e) DSGVO Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Kommunikationsdaten | Beschäftigte | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 6 Monate nach Ausscheiden |
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT | |||||||
Führen eines Presseverteilers | Weitergabe von Informationen an die Medien | Art. 6 Abs. 1 Nr. f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | natürliche und juristische Personen (Journalisten, Medienunternehmen, Rundfunk) | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | nach Wegfall der Grundlage |
Führen einer Unterkunftsdatenbank | Verwaltung der Gastgeberdatenbank | Art. 6 Abs. 1 Nr. f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Gastgeber, Vermieter | Mitarbeiter der Verwaltung Unterkunftssuchende | bei Interesse | bis Speicherzweck erlischt |
Touristische Information | Durchführung der projektbezogenen Arbeiten im Bereich Fremdenverkehr | Art. 6 Abs. 1 Nr. f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Touristikunternehmen, Leistungserbringer im Bereich Fremdenverkehr | zust. Verwaltungsmitarbeiter, Urlauber, Hotelgäste, Tourismusbehörden, Tourismusverbände, Öffentlichkeit | bei Interesse | zehn Jahre nach Abschluss des Vorgangs |
GEWERBEAMT | |||||||
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregister- auskünften | Überprüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit | § 22 GastG, § 11 GewO | Identifikationsdaten, Adressdaten | Personen mit gewerblicher Tätigkeit nach § 38 GewO Personen zur Konzessionsbeantragung | Landratsamt Traunstein | keine | Papierakten 10 Jahre |
Führung des Gaststättenver-zeichnisses | Erfassung der im Gemeindegebiet vorhandenen Gaststätten | Gaststättengesetz, § 11b und § 14 Abs. 6 bis 14 GewO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Art der gewerblichen Tätigkeit, Abdruck Konzession, | jetzt und früher im Gemeindegebiet gaststättenrechtlich tätige Personen | Mitarbeiter der Verwaltung, Landratsamt TS, Polizei, andere Behörden u. öffentl. Stellen | keine | Papierakten 10 Jahre |
Führen des Gewerberegisters | An-, Um- und Abmeldung von Gewerbetreibenden, Auskünfte | § 11b und 12 GewO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Art der gewerblichen Tätigkeit | jetzt und früher im Gemeindegebiet gewerblich tätige Personen | Mitarbeiter der Verwaltung, Landratsamt TS, Polizei, Rententräger, Krankenkassen, Rechtsanwälte, andere Behörden u. öffentl. Stellen, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung | keine | Papierakten 10 Jahre elektronische Erfassung dauerhaft |
MELDE- UND PASSWESEN | |||||||
Beantragung und Ausstellung von Dokumenten | Beantragung, Ausstellung, Verlängerung von Personalausweisen, vorläufigen und Ersatzpersonalaus-weisen, Reisepässen, vorl. Reisepässen und Kinderreisepässen | § 1 Abs. 1 PassG § 1 Abs. 1 PAuswG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, ggf. gesetzliche Vertreter | Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit | andere Meldebehörden, Auftragsverarbeiter AKDB, Bundesdruckerei, | Botschaften im Ausland nach § 19 PassG | 50 Jahre nach Wegzug oder Tod, Archivierung möglich |
Fischereirecht | Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen | BayFiG, AVBayFiG, VwVFiR | Identifikationsdaten, Adressdaten | natürliche Personen mit Fischerprüfung | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | elektronisch dauerhaft, Belege 10 Jahre |
Führen des Melderegisters | Aus-, Um- und Abmeldung, Meldeauskünfte, Datenübermittlung | §§ 1 - 3 BMG | Identifikationsdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, ggf. gestzl. Vertreter und weitere in § 3 BMG genannte Daten | jetzt und früher im Gemeindegebiet wohnhafte Personen | Mitarbeiter der Verwaltung, die mit Wahlen Beauftragten Stellen, Bundeszentralamt für Steuern, andere Meldebehörden, andere Behörden u. öff. Stellen, öff.-rechtl. Religionsgemeinschaften, Suchdienste, Auskunftsuchende Parteien, Wählergruppen u.a. Träger von Wahlvorschlägen, Adressbuchverlage, Auftragsverarbeiter AKDB | wenn berechtigtes Interesse nachgewiesen wird | aktuelles Verzeichnis sofort nach Wegzug oder Tod, gesonderte Aufbewahrung 50 Jahre nach Wegzug oder Tod, anschließend Archivierung |
Fundbüro | Vollzug Fundrecht | §§ 965-984, 1000,1003 BGB, AGBGB, Artikel 82 a FundR | Identifikationsdaten, Adressdaten Kommunikationsdaten | Finder, Besitzer | Mitarbeiter der Verwaltung, Polizei, betroffene Personen | keine | 10 Jahre |
Religionsaustritt | Erklärung über das Austreten aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft |
Art. 3 Abs. 4 KirchStG i.V.m. |
Identifikationsdaten Adressdaten Religionszugehörigkeit |
alle in der Gemeinde gemeldeten Personen | Meldeämter, Pfarramt, Kirchensteueramt, Gemeindekasse, Buchhaltung, Eheregister-Standesamt, Auftragsverarbeiter AKDB | keine | 70 Jahre |
FRIEDHOF | |||||||
Friedhofsverwaltung | Bescheiderstellung für Bestattungskosten, Kontakt mit Grabnutzungsberechtigten, Abrechnung gewerblicher Arbeiten | Art. 15 BestG § 15 BestV Nr. 6 BestBek | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kontaktdaten | natürliche und juristische Personen | Mitarbeiter der Verwaltung, Auftragsverarbeiter | keine | 20 Jahre |
FINANZEN / KASSE | |||||||
Führung der Personen- und Kassenkonten | Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Beitreibung, Vollstreckung, Zahlungsabwicklung | § 57 KommHV-Doppik | Identifikationsdaten, Adressdaten, Bankdaten, Steuerdaten | Zahlungspflichtige, Zahlungsempfänger | Mitarbeiter der Verwaltung, Banken und Sparkassen | keine | Jahresabschlüsse dauerhaft, Bücher 10 Jahre, Belege 6 Jahre |
Grundstücksverkehr | Abschluss von Kauf-, Erbbaurechtsverträgen, Grunddienstbarkeiten, beschränkt pers. Dienstbarkeiten | BGB | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Bankdaten | Grundstücksbewerber Grundstückserwerber Grundverkäufer Vertragspartner | Mitarbeiter der Verwaltung, Mitglieder des Gemeinderats, Notare, Vermessungsamt, Grundbuchamt | keine | 10 Jahre nach Vertragsabschluss |
Listen und Ordner von Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfängern | zur Übersicht und zum Buchen | Art. 6 Abs. 1 Nr. e) DSGVO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Bankdaten | Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtige, Spendengeber, Zuwendungsempfänger | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 10 Jahre |
Miet- und Pachtwesen | Abschluss und Verwaltung von Miet- und Pachtverträgen | BGB | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Bankdaten | Miet- und Pachtbewerber, Mieter | Mitarbeiter der Verwaltung, Mitglieder des Gemeinderats, Landratsamt Bayerischer Bauernverband | keine | 10 Jahre nach Wegfall der Grundlage |
Pfändungserstellung im Rahmen der Vollstreckung | Pfändung von öffentlich-rechtlichen Forderungen | Art. 26 Abs. 5, 7 VwZVG §§829 ff ZPO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Fälligkeiten, Forderungsbeträge | Zahlungspflichte | Mitarbeiter der Verwaltung Drittschuldner | keine | § 69 KommHV; Belege 10 Jahre |
Stundungsantrags-bearbeitung | Stundung von Ansprüchen aus dem Schuldverhältnis | § 222 AO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Schuldnerdaten | Zahlungspflichtige | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | § 69 KommHV; Belege 10 Jahre |
Veranlagung der Grundsteuer | Erstellung von Grundsteuer-bescheiden | § 10 GrdStG, § 88a und 93 AO, Messbescheide vom Finanzamt | Identifikationsdaten, Adressdaten, Bankdaten Steuerdaten | Grundsteuerpflichtige | abweichende Bescheidempfänger, Mitarbeiter der Verwaltung, Bevollmächtigte, sonst. Behörden u. öff. Stellen | keine | 10 Jahre nach Wegfall der Grundlage |
Veranlagung der Gewerbesteuer | Erstellung von Gewerbesteuer-bescheiden | § 5 GewStG, § 88a und 93 AO, Messbescheide vom Finanzamt | Identifikationsdaten, Adressdaten, Bankdaten, Steuerdaten | Gewerbesteuerpflichtige | Zustellvertreter, Mitarbeiter der Verwaltung, Bevollmächtigte, sonst. Behörden u. öff. Stellen | keine | 10 Jahre nach Wegfall der Grundlage |
Veranlagung der Hundesteuer | Erstellung von Hundesteuer-bescheiden | § 88a und 93 AO, Hundesteuersatzung | Identifikationsdaten, Adressdaten, Bankdaten, Steuerdaten | Hundebesitzer | abweichende Bescheidempfänger, Mitarbeiter der Verwaltung, Bevollmächtigte, sonst. Behörden u. öff. Stellen | keine | 10 Jahre nach Wegfall der Grundlage |
Verwahrung von Bürgschaften | Verwahrung von Bürgschaften | § 17 Abs. 4 VOB | Identifikationsdaten, Adressdaten | Zahlungspflichtige | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | werden nach Ablauf der Bürgschafts-bindung an den Zahlungspflichtigen zurück gegeben |
BAUEN | |||||||
Bauantragsbearbeitung | Antragsbearbeitung und Vollzug der BayBO und des BauGB | BauGB und BayBO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Antragsteller, Nachbarn, Betroffene | Mitarbeiter der Verwaltung, Kommunale Gremien, Landratsamt TS | keine | dauerhaft |
Bauleitplanung | Behandlung von Einwendungen von Privatpersonen | BauGB | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Antragsteller | Mitarbeiter der Verwaltung, Kommunale Gremien, Behörden, Träger der öffentlichen Belange | keine | 30 Jahre |
Erschließungsbeiträge | Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen | BauGB, KAG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Flurnummern | Anlieger der erschlossenen Straße | Mitarbeiter der Verwaltung, Behörden und öffentl. Stellen | keine | 30 Jahre |
Mitwirkung Abmarkung von Grundstücken | Erstellen der Rechnungen der Feldgeschworenen über Vermessungsgebühren | Gesetz über die Abmarkung von Grundstücken | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Antragsteller, Nachbarn, Betroffene | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 30 Jahre |
Stellungnahmen in bau- und denkmalschutzrecht-lichen, umwelt- und wasserrechtlichen Angelegenheiten | Gemeindliches Einvernehmen, | BauGB, BayBO, BayWG, BayWHG, BayNatSchG, BImSchG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Bauherr, Antragsteller, Nachbarn | Mitarbeiter der Verwaltung, Landratsamt TS, Landesamt für Denkmalschutz, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaftsamt | keine | 20 Jahre |
BAUHOF | |||||||
Abrechnung Leistungen für Dritte | Rechnungsstellung für Bauhofleistungen an nicht gemeindliche Stellen | Art. 6 Abs. 1 Nr. f DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | natürliche und juristische Personen, die den Bauhof in Anspruch nehmen | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 6 Jahre |
SOZIALES | |||||||
Behinderten- und Seniorenarbeit | Beratungstätigkeit, Veranstaltungen | Art. 6 Abs. 1 Nr. f DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | natürliche und juristische Personen | Behinderten- und Seniorenbeauftragter, Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 10 Jahre |
Kindertagesstätten | Verwaltung der organisatorischen Abläufe und Abrechnungen, Zuschüsse | BayKiBiG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Kinder, Eltern, Vormund, Träger der Kindertageseinrichtungen, Mitarbeiter der Träger und Einrichtungen | Mitarbeiter der Verwaltung, Träger der Kindertagesstätten und Mitarbeiter der Einrichtungen | keine | zehn Jahre nach Abschluss des Vorgangs |
Notunterkunft | Verwaltung der Notunterkunft | Empfehlung für das Obdachlosenwesen STMI | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Obdachlose Personen | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 10 Jahre |
Parkausweise | Vergabe von Parkausweisen | Art. 6 Abs. 1 Nr. f) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Daten zur Schwerbehinderung | Antragsteller auf Parkausweise | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 30 Jahre |
Rentenantragstellung | Hilfe beim Erstellen des Rentenantrag und Weiterleitung | Art. 6 Abs. 1 Nr. e) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Rentenantragsteller | Mitarbeiter der Verwaltung | keine | 10 Jahre |
Schulen | Verwaltung der organisatorischen Abläufe und Abrechnungen (Gastschulverhältnisse, Mittagsverpflegung, Betreuung, Verkehrshelfer, Schülerbeförderung) | SchKfrG, BayEUG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten, Bankverbindung | Schüler, Eltern, Vormund, Verkehrshelfer | Mitarbeiter der Verwaltung, Schule, Verkehrsbehörde, Auftragnehmer, Sachaufwandsträger anderer Kommunen, Regierung von Obb., Auftragnehmer Schülerbeförderung | keine | fünf Jahre nach Beendigung |
Schülerbeförderung | Anträge und Listen zur Fahrkartenbestellung, Schulbusbestellung und Abrechnung der Schülerbeförderung | Art. 1 - 5 SchKrfG | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Schüler, Eltern, Vormund | Mitarbeiter der Verwaltung Mitarbeiter der Transportunternehmen | keine | 5 Jahre |
SICHERHEIT | |||||||
Infektionsschutz-maßnahmen | Feststellung der Nutzer und Besucher verschiedener Einrichtungen zur evtl. Rückverfolgung von Infektionsketten | BayIfSMV | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Nutzer und Besucher verschiedener Einrichtungen der Gemeinde | Mitarbeiter der Verwaltung, Gesundheitsamt, Führungsgruppe Katastrophenschutz | keine | vier Wochen nach Erhebung der Daten |
Sicherheitsrechtliche Maßnahmen | sicherheitsrechtliche Anordnungen | LStVG | Identifikationsdaten, Anschrift, weitere Kontaktdaten, Halterdaten, Führungszeugnisse, Versicherungsscheine | Empfänger von begünstigenden (Genehmigung) oder belastenden Anordnungen (Untersagung, Verbot, Aufhebung einer Erlaubnis) | zust. Verwaltungsmitarbeiter, Sicherheitsbehörden, Polizei, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Verwaltungsgerichte | keine | keine |
Verkehrsrechtliche Maßnahmen | verkehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungserlaub-nisse, Anordnungen aufgrund der gemeindlichen Satzung, Hausnummernzuteilung | StVO und BayStrWG, GO | Identifikationsdaten, Adressdaten, Kommunikationsdaten | Empfänger von begünstigenden (Genehmigung) oder belastenden Anordnungen (Untersagung, Verbot, Aufhebung einer Erlaubnis) | zust. Verwaltungs- und Bauhofmitarbeiter, weitere Verkehrsbehörden, Polizei, Baufirmen, Ingenieurbüros, Verkehrsgutachter | keine | nach zehn Jahren |
Videoüberwachung | Ausübung des Hausrechts, Schutz vor Vandalismus | Art. 6 Abs. 1 Nr. e) DSGVO, Art. 4 BayDSG | Bild der erfassten Personen | alle Personen, die sich im Erfassungsbereich aufhalten | nur zuständige Mitarbeiter der Verwaltung, im Schadensfall Strafverfolgungsbehörde | keine | 14 Tage nach Aufzeichnung |