Breitbandausbau 2016/17

Ausbauschritt 2016/2017

Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downsload und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz bittet daher, bis spätestens 25.01.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

 

Bekanntmachung der Markterkundung
Vorläufiges Erschließungsgebiet

 

Markterkundung - Ergebnis

 

Ergebnis der Markterkundung
 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-01903-001-24929/14

Die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz führt zum Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netztes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein  offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
 

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
 

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 04.05.2017 um 12.00 Uhr zu.
 

Die entsprechenen Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:

 

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme

 

Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Bekanntmachung