Breitbandausbau 2017/18

Ausbauschritt 2017/18

Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downsload und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz bittet daher, bis spätestens 05.10.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Bekanntmachung der Markterkundung

Vorläufiges Erschließungsgebiet

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-01903-001-24929/14

Die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz führt zum Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netztes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein  offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
 

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
 

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 16.01.2018 um 12.00 Uhr zu.

 

Achtung geänderter Abgabetermin:
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 30.01.2018 um 12.00 Uhr zu.

Achtung nochmals geänderteter Abgabetermin:
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 27.03.2018 um 12.00 Uhr zu.

 

Die entsprechenen Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:

Ergebnis Auswahlverfahren, vorgesehene Auswahlentscheidung

Altenmarkt III Vorges. Auswahlentscheidung
 

Stellungnahme Kooperationsvertrag

Stellungnahme