An-, Ab- und Ummeldung, Adressänderung
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen in unserem Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) anzumelden, wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde oder auch aus dem Ausland in unsere Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz ziehen. Ebenso müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden, wenn Sie im Gemeindegebiet umziehen (§ 17 Abs. 1 BMG)
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen und folgendes mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ganz wichtig: Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers (§ 19 BMG)
- Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
Grundsätzlich ist eine Abmeldung des Wohnsitzes nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen (§ 17 Abs. 2 BMG) oder eine Nebenwohnung ganz aufgeben (Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, bei der ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist).
Bei einem Umzug im Inland besteht nur eine Anmeldepflicht. Die Abmeldung erfolgt automatisch, sobald Sie in Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind.
Wohnungsgeberbescheinigung
Einverständniserklärung Umzug Kind
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz (BMG)
Auskünfte, Bescheinigungen, Sperren, Beglaubigungen
- Meldebescheinigung
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Haushaltsbescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Auskunftssperrre
- Übermittlungssperre
- Amtliche Beglaubigungen, Beglaubigungen