Bundestagswahl am 23.02.2025
Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Sie können ab 27.01.2025 - hier - bereits ohne Ihre Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen online bis zum 17.02.2025 beantragen.
Erst ab 10.02.2025 ist der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die persönliche Beantragung mit direkter Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich. Aufgrund der kurzen Beantragungszeit möchten wir Sie noch über die Möglichkeit der direkten Briefwahl an Ort und Stelle bei uns im Rathaus hinweisen!
Wichtig: Haben Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, können Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!
Gehen Ihnen die Wahlunterlagen nicht oder nicht bis spätestens 21.02.2025 zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt!
Sogenannte "Auslandsdeutsche"
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden.
Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie im Informationsangebot der Bundeswahlleiterin für Auslandsdeutsche.
Ihr Wahlamt
Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz