Aktuelle Meldungen aus Altenmarkt a.d. Alz

Bundestagswahl am 23.02.2025

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Sie können ab 27.01.2025 - hier - bereits ohne Ihre Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen online bis zum 17.02.2025 beantragen.  

Erst ab 10.02.2025 ist der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die persönliche Beantragung mit direkter Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich. Aufgrund der kurzen Beantragungszeit möchten wir Sie noch über die Möglichkeit der direkten Briefwahl an Ort und Stelle bei uns im Rathaus hinweisen!

Wichtig: Haben Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, können Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!

Gehen Ihnen die Wahlunterlagen nicht oder nicht bis spätestens 21.02.2025 zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt!

 

Sogenannte "Auslandsdeutsche"

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden.

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie im Informationsangebot der Bundeswahlleiterin für Auslandsdeutsche.

 

Ihr Wahlamt

Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz

Neues aus dem Bauamt

Die aktuellen Informationen zu den Bauleitplänen finden Sie hier.

Flohmarktführer und individueller Abfuhrkalender jetzt online verfügbar

Das Landratsamt informiert: 

Pünktlich zum neuen Jahr kann über die Homepage des Landratsamtes unter dem Stichwort „Abfuhrkalender“ wieder ein individueller Abfuhrkalender für die entsprechende Straße erstellt werden.

Der beliebte Flohmarktführer, der Jahr für Jahr zahlreiche Flohmarktliebhaber zuverlässig über alle wichtigen Termine und Märkte informiert, wird in diesem Jahr erstmals ausschließlich online erscheinen. "Wir haben festgestellt, dass immer mehr Menschen Informationen zu Flohmärkten online abrufen und die Flexibilität schätzen, jederzeit und überall auf die aktuellen Termine zugreifen zu können," erklärt Astrid Steinkirchner, Sachgebietsleiterin der Abfallwirtschaft des Landkreises Traunstein. Der Schritt zur digitalen Ausgabe ermögliche es, Informationen schneller zu aktualisieren und gezielter auf die Bedürfnisse der Leser einzugehen.

Die Online-Version des Flohmarktführers bietet wie gewohnt einen umfassenden Überblick über sämtliche Flohmärkte, Trödelmärkte und Bazare in der Region und darüber hinaus. Nutzer profitieren von einer benutzerfreundlichen Plattform, auf der sie bequem nach Märkten in ihrer Nähe suchen können. Der Flohmarktführer ist ab sofort ebenfalls auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.traunstein.bayern unter dem Stichwort „Flohmarktführer“ verfügbar.

Der Mikrozensus 2025 in Bayern ist gestartet

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern.

Die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Statistik finden Sie hier.

Impressionen